Aktuelles aus der Gemeinde |
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Kinderbibeltag am Buß- und Bettag
Wie schon in den letzten Jahren gibt es auch heuer am schulfreien Buß- und Bettag (Mittwoch, 22.11.17) einen Kinderbibeltag.
Er findet dieses Mal im Gemeindehaus der Paul-Gerhardt-Gemeinde in Deutenbach statt.
Termine für die Krippenspiel Proben
Wir freuen uns auf Euch!
Amtseinführung Pfrin Birgit Winkler Am Pfingstsonntag 4. Juni, fand die Amtseinführung von Pfrin Winkler in der St. Jakobus Kirche statt. Viele Pfarrerrinnen und Pfarrer aus den umliegenden Gemeinden waren zu Besuch beim Einführungsgottesdienst, den Dekanin Held bis zur Amtsübergabe leitete.
Vielen Dank an alle Mitwirkenden aus der Gemeinde beim Empfang Hier folgt eine Auswahl der Bilder vom Empfang
2016 - Laubrechenaktion Am 19. November war es wieder soweit, unsere Laubrechenaktion an der Kirche. Diesmal war es regnerisch, aber alle haben durchgehalten, um einen großen Anhänger voll zu laden, damit wenigstens die großen Flächen frei sind. Das wurde dann mit einer Suppe und Würsten im Gemeindehaus belohnt.
Vielen Dank an alle Konfirmanden und Gemeindemitglieder,
901€ Zinserträge – 2€ für die Kirche Information zu Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer Sie haben vielleicht Briefe von der Bank über Kirchensteuer und Kapitalertragsteuer erhalten, die Fragen auslösen. Die Banken schreiben, weil es ein neues Verfahren gibt, diese Steuer abzuführen. Die Steuer selbst gibt es in dieser Form seit 2009. Ein Beispiel (ohne Berücksichtigung pauschaler Sonderausgabenabzug und Solidaritätszuschlag): Zinserträge aus Kapital: 901€ Er oder sie ist verheiratet und zahlt dafür weder Kapitalertragsteuer noch Kirchensteuer, weil der Freibetrag bei 1602€ liegt. Er oder sie ist ledig. Nach Abzug des Freibetrags von 801€ bleiben 100€ zum Versteuern: 25% Kapitalertragsteuer: 25€ Davon 8% Kirchensteuer: 2€ Ein Lediger unterstützt also von 901€ Zinserträgen mit 2€ seine Kirche. Wer verheiratet ist und 10.000€ an Zinserträgen hat, gibt 167,96€ für kirchliche Aufgaben. Die Banken schreiben, weil sie ab 2015 auch die Kirchensteuer automatisch einbehalten und sie darauf hinweisen müssen, dass man gegen den dafür notwendigen Datenabruf Einspruch einlegen kann. Das ändert aber an der Besteuerung nichts, sondern macht das Verfahren nur komplizierter. Briefe von der Bank zur Kapitalertragsteuer kann man also getrost weglegen. Es geht nur um das Verfahren. Und mit der Kirchensteuer macht Kirche viel Gutes. Weitere Informationen zum Thema Kirche und Geld unter www.kircheundgeld.de
Gemeindebriefe - Archiv
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